Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Brennstoffzellen-Heizgeräten sind heute schon vorhanden. Gemäß des hohen politischen Stellenwertes der Kraft-Wärme-Kopplung und der dezentralen Stromerzeugung regelt der Bund im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) sowie im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die Einspeisevergütung sowie die Förderbedingungen für KWK-Technologien wie die Brennstoffzelle. Darüber hinaus können mit einem Brennstoffzellen-Heizgerät auch die Vorgaben des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllt werden. Dieses schreibt für Neubauten bundesweit einen bestimmten Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung vor. Unter den akzeptierten Heizsystemen sind ausdrücklich auch Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung genannt.