Das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) ist am 1. April 2002 in Kraft getreten. Die aktuelle, novellierte Fassung ist das KWKG 2009. Es fördert den Betrieb von KWK-Anlagen durch Zuschüsse, deren Höhe sich an der Anlagenart und –größe orientiert.